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(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
- 60 Tage vor dem Check-in: 100% Erstattung
- 30–60 Tage vor dem Check-in: 50% Erstattung
- Weniger als 30 Tage vor dem Check-in: keine Erstattung
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Die Ferienwohnung Sünnupgang ist nicht direkt über uns buchbar, wir leiten Ihre Anfrage aber gern an das WFV-Büro auf Juist weiter – sie können auch direkt bei wfv ein unverbindliches Angebot anfragen.